Qualitäts management

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Praxisbegehung | Praxisprüfung

Ihrer Praxis wurde eine Praxisbegehung (Gewerbeaufsichtsamt) oder Prüfung (KZVB) angekündigt und Sie fühlen sich nicht vorbereitet?

 

Qualitätsmanagement?

Unter Qualitätsmanagement werden alle systematischen und kontinuierlichen Maßnahmen verstanden die dazu beitragen, das Ziel der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Qualität einer Organisation zu verfolgen.

In der Regel werden unter dem Begriff in der Praxis verschiedene Bereiche zusammengefasst

  • Geforderte Grundelemente und Instrumente zur Einführung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements nach § 136a SGB V und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

    Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

  • Anforderungen an die Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz (Hygiene, Gefährdungen für Patienten/innen und Beschäftige, Gefahrenstoffe, Arbeitsgeräte, Medizinprodukte, etc)

    Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft

Vorgehen

Ihr Weg zu Ihrem Qualitätsmanagement

Praxisbegehung durch das Gewerbeaufsichtsamt

Wer?

Durch das bayerische Gewerbeaufsichtsamt werden seit dem 01.10.2020 schwerpunktmäßig Zahnarztpraxis überprüft. Die Auswahl findet rein zufällig statt. Auch andere medizinische Berufe sind von Schwerpunktprüfungen betroffen. 

Was?

Überprüft wird die Umsetzung und Einhaltung der qualitätssichernden gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes.
Auf entsprechende Schwerpunkte der Prüfung werde ich Sie vorbereiten.

Wann?

Die Überprüfung kann sowohl mit oder ohne Voranmeldung stattfinden. Um auch auf unvorhergesehene Besuche des Gewerbeaufsichtsamts vorbereitet zu sein, werden wir Ihre Rechte und Pflichten vorab besprechen. 

Prüfung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns

Wer?

Durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung findet nach dem Zufallsprinzip die Überprüfung der Einrichtung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems in Zahnarztpraxen statt. 

Was?

Überprüft wird die Einführung, das Aufrechterhalten sowie die Weiterentwicklung Ihres Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Wann?

Nach Zulassung besteht eine dreijährige Frist zu Einführung des QM-Systems. Die Prüfung erfolgt jährlich bei ca. 2% der Zahnarztpraxen in Deutschland. 

 
 

Mit der Einrichtung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung werden Ziele für Ihre Praxis angestrebt